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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) der Eishalle Sursee

1 | Geltungsbereich

Diese AGB regeln sämtliche Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen der Eishalle Sursee AG (nachfolgend «Eishalle») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend zusammen «Kunden»). Sie gelten für die Vermietung des Eisfeldes, den Verleih von Ausrüstung, die Durchführung von Veranstaltungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen der Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von der Eishalle schriftlich akzeptiert wurden.


2 | Vertragsabschluss

Der Vertrag entsteht durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung der Eishalle. Mündliche Zusagen haben keine verbindliche Wirkung, solange sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Mit der Buchung anerkennt der Kunde diese AGB sowie die jeweils gültige Hausordnung.


3 | Leistungen, Preise & Zahlungsbedingungen

  • Eisfelddauer & Reinigung

    Eisfeld (60 × 30 m): CHF 250.– pro Stunde, Reinigung inbegriffen.

  • Mietmaterial

    • Komplette Ausrüstung (Helm mit Gitter, Protektoren, Schläger, Schlittschuhe): CHF 30.– pro Person

    • Schlittschuhe: CHF 5.– pro Person

    • Hockeyschläger: CHF 2.– pro Person

    • Trikotset für zwei Teams: kostenlos

  • Nebenkosten

    Bei der Rechnungsstellung werden 7 % Bearbeitungsgebühr sowie 8,1 % MwSt. erhoben.

  • Zahlungsfälligkeit

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Die Eishalle behält sich vor, bei Erstkunden oder grösseren Buchungen eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

  • Verspätete Zahlung

    Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p. a. sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung erhoben.
     

4 | Nutzung des Eisfeldes

  • Die gebuchte Zeit umfasst Auf- und Abbau sowie Betreten und Verlassen der Eisfläche.

  • Das Betreten der Eisfläche ist ausschliesslich mit geeigneten Schlittschuhen gestattet.

  • Die maximale Personenanzahl pro Buchung richtet sich nach den sicherheits­technischen Vorgaben der Eishalle und darf nicht überschritten werden.

  • Technische Anlagen, Ton- oder Lichtsysteme dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung der Eishalle betrieben werden.
     

5 | Sicherheits­bestimmungen

  • Für alle Teilnehmenden gilt Helmpflicht mit Gitter.

  • Schutz­ausrüstung ist vom Kunden sicherzustellen; bei Leih-Equipment haftet der Kunde für den bestimmungs­gemässen Gebrauch.

  • Den Anweisungen des Hallenpersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Verstoss kann der Zutritt zur Eisfläche verweigert oder entzogen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
     

6 | Haftung & Versicherung

  • Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Für selbstverschuldete Unfälle, Sach- oder Personenschäden haftet ausschliesslich der Kunde.

  • Die Eishalle haftet nur für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung für alle Teilnehmenden abzuschliessen.
     

7 | Mietmaterial

  • Mietgegenstände bleiben Eigentum der Eishalle.

  • Beschädigtes oder abhanden­gekommenes Material wird dem Kunden zum Neuwert in Rechnung gestellt.

  • Der Kunde hat das Mietmaterial unmittelbar nach Gebrauch geordnet an den dafür vorgesehenen Ort zurückzugeben.
     

8 | Stornierung & Vertragsrücktritt

Zeitpunkt der StornierungKosten für den Kunden

  • ≥ 30 Kalendertage vor Terminkostenlos

  • 29 – 15 Kalendertage vor Termin25 % des Auftragsvolumens

  • 14 – 3 Kalendertage vor Termin50 % des Auftragsvolumens

  • < 72 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen100 % des Auftragsvolumens

  • Eine Umbuchung gilt als Stornierung mit anschliessender Neuanmeldung.
     

9 | Höhere Gewalt

Kann eine Leistung infolge höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Stromausfall, Pandemien) nicht erbracht werden, haftet die Eishalle nicht für daraus entstehende Schäden. Bereits geleistete Zahlungen werden gutgeschrieben oder, nach Wahl des Kunden, zurück­erstattet.
 

10 | Hausordnung

Die aktuelle Hausordnung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Bei Widersprüchen haben die AGB Vorrang.

11 | Datenschutz

Die Eishalle behandelt personenbezogene Daten gemäß dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG 2023). Daten werden nur zur Vertragserfüllung, zur Sicherheit und mit Einwilligung zu Marketingzwecken genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschliesslich, sofern dies gesetzlich notwendig oder zur Vertragserfüllung unabdingbar ist.

12 | Änderungen der AGB

Die Eishalle behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bereits bestätigte Buchungen gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.

13 | Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14 | Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Sursee (Kanton Luzern). Die Eishalle ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

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